APPROVED TRAINING ORGANISATION (ATO)

Private Pilot License - PPL

Motorfliegen lernen in Wels

Ausbildung Motorflug

Der Privatpilotenschein PPL(A)

Der Privatpilotenschein ohne zusätzliche Berechtigung berechtigt das Fliegen mit einmotorigen kolbengetriebenen Motorflugzeugen (berechtigt auch das Fliegen von Motorseglern & Ultraleichtflugzeugen).

Mit der Lizenz in der Tasche können Sie jederzeit bei uns sowie weltweit Flugzeuge chartern und fliegen, wobei sich der Charterpreis nur auf die tatsächlich geflogene Zeit bezieht.

Verwendete Luftfahrzeuge (zur Ausbildung zugelassen):

Vorraussetzungen

Benötigte Unterlagen:

  • Fliegerärztlicher Untersuchungsbefund durch einen eigens dazu ermächtigten Arzt. Eine Liste aller Ärzte in Österreich finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Aero-Club. Kosten zwischen € 50,00 und € 100,00. (Normalerweise sind Brillen/Kontaktlinsen kein Hindernis zur Flugausbildung).
  • Polizeiliches Führungszeugnis im Original (Strafregisterauszug): Nicht älter als 6 Monate!

Mindestalter 16 Jahre

Den Schein erhält man mit dem vollendeten 17. Lebensjahr nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung.

Empfohlenes max. Alter bei Ausbildungsbeginn 60 Jahre

Theoretische Ausbildung

Die Theoretische Ausbildung findet in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Wels statt. Wir vermitteln alle Kenntnisse zur sicheren Flugdurchführung im Rahmen eines kombinierten PPL(A) und Funk Kurses. Hierbei erfolgt eine Unterweisung in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunk
  • Sonderregelungen erfolgen nach Absprache mit dem Ausbildungsleiter

Praktische Ausbildung

Mit der Ausbildung zum Privatflugzeugführer können Sie bei uns jederzeit beginnen. Die Ausbildung erfolgt bei uns auf 4 Flugzeugen der Typen Katana DA20 und einer PA18 Super Cup, die bei uns ganzjährig im Hangar untergebracht sind und somit nicht den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Diese Flugzeuge gelten als die bewährtesten, besten und sichersten Schulflugzeuge weltweit. Weiters steht eine Cessna 152 und zwei Motorsegler SF25C nach Bedarf als Schulungsflugzeuge zur Verfügung.

Vom Gesetzgeber sind 45 Flugstunden vorgeschrieben. Als Ergänzung kann eine Nachtflugqualifikation und TMG-Berechtigung (Reise-Motorsegler) angestrebt werden.

Kostenaufstellung PPL (Stand 10/2023)

    Flugzeuge Funkerzeugnis
  Fixkosten
Katana
DA20
Cessna
152
BFZ EFZ AFZ
Einmalige Aufnahmegebühr 300,-           
Jahres-Mitgliedsbeitrag  545,-           
Theorieunterricht 1.500,-           
Risikopauschale 300,-           
Flugstunde-Lehrergebühr    70,- 70,-      
Flugstunde-Schulung   164,- 180,-      
Landegebühr-Schulung in LOLW   4,45 4,45      
Funkerzeugnisse    450,- 600,- 750,-

Nicht aufgelistet sind Behördengebühren sowie Landegebühren von anderen Flugplätzen. Andere Schulungsflugzeugtypen (z.B. C152, PA18) auf Anfrage. Mindestteilnehmeranzahl Funkerzeugnis: 3 Personen. Pauschale für Unterlagen Funkerzeugnis: 50,-

Alle Preise in Euro inkl. MwSt.

Ausbildungstermine & Infoabende

Termine über die angebotenen Ausbildungen (Motorflug oder Segelflug) finden Sie bei den Ausbildungs-Terminen... oder einfach unverbindlich ein Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. +43 7242 26499 0 anrufen.


Weiterführende Ausbildungen

Differences Training

Für den Wechsel auf ein Flugzeug eines anderen Musters oder einer anderen Baureihe ist laut PART-FCL generell ein Vetrautmachen (Familiarisation) mit dem Flugzeug erforderlich, für folgende Flugzeug-Arten:

  • Verstellpropeller
  • Einziehfahrwerk
  • Turbo Triebwerk
  • Spornrad

ist eine Unterschiedsschulung (Differences Training) mit einem Fluglehrer (laut PART-FCL) erforderlich.

Im Rahmen unserer Flugschule kann eine Unterschiedsschulung für alle angeführten Flugzeug-Arten durchgeführt werden, ausgenommen Flugzeuge mit Druckkabine.

Reise-Motorsegler (TMG)

zusätzlich zur SEP (Single-Engine-Piston, Privatpilotenschein) kann die TMG-Berechtigung erworben werden. Vorraussetzung sind zusätzlich zu den 45 Stunden SEP mindestens 5 Flugstunen auf eine TMG. 

  • TMG-Berechtigung
  • Ski-Einweisung
Funkerzeugnis

Die Weisse Möwe bietet alle drei Stufen der Sprechfunkzeugnisse an. Die Kurse finden bei uns im Lehrsaal statt. Angefangen von der Theorie, über das Sprechen in der Gruppe, bis zur Prüfung bei der Fernmeldebehörde, wird jeder Teilnehmer von unseren spezialisierten Lehrerteam begleitet, dadurch ist eine hohe Erfolgsquote bei der Prüfung zu erwarten.

Der Gesetzgeber verlangt zur Führung eines Luftfahrzeuges ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis, wobei die Mindestvoraussetzung das Erlangen eines BFZ ist.     Will man ins Ausland fliegen, benötigt man das EFZ in Englischer Sprache, will man später nach Instrumenten-Flugregeln fliegen benötigt man das AFZ.

Arten von Flugfunkzeugnissen:

  • Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst  (BFZ) berechtigt Sprechfunk für den Binnenflugfunk (das heißt nur in Österreich) in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
  • Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst  (EFZ) berechtigt Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst  (AFZ) berechtigt zu Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luft-Fahrzeugerdfunkstellen und bei Bodenfunkstellen für Piloten die nach Instrumentenflugregeln (IFR) operieren 
Nachtsichtflug (Night-VFR)

laut PART-FCL wird die Ausbildung für Nachtsichtflug angeboten.

Am benachbarten Flughafen Linz-Hörsching wird auf Wunsch auf einer PA28 und/oder C152 nach Absprache mit den Interessenten die Ausbildung durchgeführt